Absenzen müssen telefonisch vor Unterrichtsbeginn (7.00 - 7.55 Uhr) im Sekretariat (siehe Kontakt) gemeldet werden, die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Unterrichtstag ab Beginn der Abwesenheit der Schule mit Angabe des Grundes vorliegen. Beide Bestandteile (Anruf mit Abmeldung und schriftliche Entschuldigung) müssen erbracht werden, andernfalls gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.
Ausbildungsbetriebe können spätestens drei Unterrichtstage vor einem Unterrichtstag aus betrieblichen Gründen eine Befreiung schriftlich beantragen. Die Befreiung kann nicht erteilt werden, wenn an diesem Tage eine Klassenarbeit geschrieben werden soll oder der Schüler sich im Prüfungshalbjahr befindet.
Sie können dabei unserFormular für Entschuldigungen verwenden.
Unentschuldigtes Fehlen bei Leistungsfeststellungen (Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen, Tests) werden mit der Note ungenügend (6 bzw. 0 Punkte) sanktioniert. Eine zusätzliche nachträgliche Leistungsfeststellung ist bei unentschuldigtem Fehlen nicht möglich, bei entschuldigtem Fehlen liegt es im Ermessen der Lehrkraft.
Für Führerscheinprüfungen gibt es hier ein Antragsformular, das man beim Klassenlehrer vor der Prüfung abgeben muss.
Hinweis: An Tagen mit Klassenarbeiten oder sonstigen Prüfungen wird grundsätzlich keine Freistellung erteilt.
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